Leider werden in der Kardiologie nicht alle Leitungen, die heute medizinisch sinnvoll und technisch machbar sind, von den allgemeinen Krankenkassen übernommen. Hierzu zählt die Aufzeichnung seltener Rhythmusstörungen durch einen über Wochen auszuleihenden "Event-Rekorder" sowie die Aufzeichnung des Herzrhythmus durch ein 7-Tage EKG.

 

Bitte informieren Sie sich über den Nutzen dieser Untersuchungsmöglichkeiten:

7-Tage EKG Aufzeichnung
Der Leistungskatalog der allgemeinen Krankenversicherung umfasst die Langzeit-EKG Aufzeichnung über bis zu 24 (mindestens 16) Stunden. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung ist im Einheitlichen Bemessungs-Maßstab (EBM) nicht vorgesehen. Eine solche längere Aufzeichnung ist allerdings in vielen Fällen medizinisch wünschenswert, um seltene Rhythmusstörungen zu erfassen.

Die Zuverlässigkeit der Erfassung seltener Rhythmusstörungen in Abhängigkeit von der Aufzeichnungs-/Untersuchungsdauer ist in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben (Abhängigkeit der Zuverlässigkeit von der Untersuchungsdauer):

 
Untersuchungsdauer [Stunden] Anzahl erfaßter Arrhythmie-Episoden
[%]

24 (1 Tag)

46
48 (2 Tage) 58
72 (3 Tage) 68
168 (7 Tage) 89

 

Event-Rekorder Aufzeichung
Der Event-Rekorder ist ein kleines tragbares EKG-Gerät, größenmäßig zwischen einer Streichholzschachtel und eine Zigarettenschachtel angesiedelt. Sie können dieses Gerät für einen zu vereinbarenden Zeitraum ausleihen. Diese Leistung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

! Die Dauer der Ausleihe hängt sinnvollerweise von der Häufigkeit der zu erfassenden Rhythmusstörungen ab: Je seltener die Rhythmusstörungen auftreten, desto länger sollte sinnvollerweise ausgeliehen werden, um die Rhythmusstörung zu erfassen.

Eine typische Ausleihdauer liegt zwischen 2 und 4 Wochen.